Rechtsgrundlagen

Gesetz (Link)

Reglemente (Links)

 

Richtlinien (pdf)

 

Erläuterungen (Link)

 

Nützliche Informationen

  • Fristentabelle
  • Kostenvorschuss:
    Von der klagenden Partei wird im ordentlichen Verfahren lediglich die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten im Urteilsfall als Kostenvorschuss verlangt, entsprechend den mutmasslichen Gerichtskosten bis und mit Instruktionsverhandlung (vgl. Art. 98 ZPO).
  • Praxis der Anonymisierung von Urteilen
  • Unterstützende Patentanwälte können eine Bestätigung verlangen, dass die unterstützte Partei zu einer Verhandlung am Bundespatentgericht vorgeladen wurde.